Rundbrief Nr. 08/21

Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie QFR-RL

Sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner Sitzung am 18. Februar 2021 hat der G-BA Änderungen in den Anlagen 4 und 6 der QFR-RL beschlossen.

Neben redaktionellen Anpassungen wurde auch der § 5 der Anlage 4 grundlegend geändert. Es ist keine gesonderte Datenlieferung im Zeitraum vom 1. April bis 31. Mai der Perinatalzentren der Level 1 und 2 mehr notwendig. Vielmehr werden die notwendigen Daten direkt aus den QS-Verfahren Perinatalmedizin-Neonatologie im IQTIG extrahiert.

Den Beschlusstext und die Tragenden Gründe können Sie unter nachfolgendem Link abrufen:
https://www.g-ba.de/beschluesse/4722/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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